Hier finden Sie wichtige Informationen zur Probenahme für den Vaterschaftstest, die Sie beachten sollten und dem Probennehmer zur Verfügung stellen müssen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und nutzen Sie die Checkliste für eine reibungslose Durchführung.
Für einen Vaterschaftstests benötigen wir einen Mundschleimhautabstrich des möglichen Vaters, des Kindes und der Mutter, aber nicht Bedingung. Zahnbürsten, Haare und dergleichen dürfen wir nach dem Gendiagnostikgesetz nicht bearbeiten.
Der Probenehmer legt die Probenkuverts und die eingepackten Wattetupfer bereit. Die Stäbchen dürfen nicht am Tupfer berührt werden. Anleitung:
Einwilligung: Wir benötigen von allen beteiligten Personen eine Einwilligung in Form einer Unterschrift. Auftrag: Wählen Sie hier bitte den gewünschten Test aus und geben Sie mit Ihrer Unterschrift den Auftrag zur Analyse. Probenbegleitblatt: Informationen zu Ihren Proben für unsere Labormitarbeiter. Niederschrift zur Probenahme & Identitätsnachweis: Auszufüllen vom Probennehmer. Bitte auf alle Unterschriften achten. Bitte alle Formulare gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen. Wir erstellen aus diesen Angaben den Befund.
Alle Testteilnehmer müssen aufgeklärt werden und dem Test zustimmen. Das gilt insbesondere auch für noch minderjährige Teilnehmer. Laut Gendiagnostikgesetz muss nicht einwilligungsfähigen Personen die Untersuchung in einer ihnen verständlichen Weise erklärt werden. Für Kleinkinder wird das Einverständnis zur Analyse durch die Sorgeberechtigten gegeben. Je nach Alter und Stand der geistigen Entwicklung müssen ältere Kinder und Jugendliche die Formulare „Niederschrift“ und „Einwilligung“ auch selber unterschreiben.
Ihr Probenehmer schickt mit dem beiliegenden Rückumschlag:
Von verstorbenen Personen können wir nach Absprache und im Einzelfall Spurenproben analysieren. Als Spurenproben eignen sich z.B. Zigarettenstummel, Rasierapparate, Zahnbürsten, Blutflecken, benutzte Taschentücher, etc. Gegebenenfalls können wir auch Gewebeproben, beispielsweise von einer Tumorbiopsie analysieren. Bitte sprechen Sie unbedingt vor der Probeneinsendung mit uns, wenn Ihnen nur Spurenproben zur Verfügung stehen. P.S. Für gerichtliche Analysen muss ein Arzt zugegen sein.
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